Regelbetreuung

für Unternehmen ab 11 Beschäftigen

Die “Regelbetreuung” für Unternehmen ab 11 Beschäftigte setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen, aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Für die Grundbetreuung legt die DGUV V2 fixe Einsatzzeiten fest. Dabei ist jedes Unternehmen einer Gruppe zugeordnet, je nach Gefährdungssituation im Unternehmen zugeordnet.

Gefährdungsgruppen

  • Gruppe I Einsatzzeit 2,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  • Gruppe II Einsatzzeit 1,5 Std./Jahr je Beschäftigtem
  • Gruppe III Einsatzzeit 0,5 Std./Jahr je Beschäftigtem

Den betriebsspezifischen Teil der Betreuung ermittelt der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt auf der Basis des Leistungskatalogs gemäß der Vorgaben DGUV V2. Dabei beurteilt er, welche Aufgaben über die Grundbetreuung hinaus in seinem Unternehmen anfallen.