Unterweisungen

Im Arbeitsschutzgesetz wird im § 12 gefordert, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen müssen.
Entsprechende Unterweisungen müssen bei Einstellungen, Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien, sowie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen und sind in der Regel mindestens jährlich zu wiederholen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren mindestens halbjährlich.

Bei besonderen Ereignissen wie z.B. Unfall  ist eine anlassbezogene (Unfall) Unterweisung durchzuführen!

Diese Leistung können wir kompetent, rechtssicher und auf Ihren Betrieb zugeschnitten anbieten.
Bei Bedarf setzen Sie sich mit uns in Verbindung.