Grund- und anlassbezogene Betreuung

bei Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Die Betreuung in Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten besteht aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung. Die Grundbetreuung ist mindestens alle fünf Jahre regelmäßig zu wiederholen.

Die Grundbetreuung erfolgt durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt. Sie umfasst die Erstellung beziehungsweise Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung von Maßnahmen hieraus.

Neben der Grundbetreuung lässt sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt betreuen. Zu dieser anlassbezogenen Betreuung kann gehören:

  • Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung von Betriebsanlagen, Betriebsstätten oder der Betriebsorganisation
  • Einführung neuer oder grundlegende Veränderung vorhandener Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben
  • Einführung neuer oder Änderung von Arbeitsverfahren
  • Gestaltung neuer beziehungsweise Änderung vorhandener Arbeitsplätze und -abläufe
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe beziehungsweise Gefahrstoffe
  • Einführung oder Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung
  • Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
  • Beschaffung neuer oder gebrauchter Fahrzeuge
  • Zusammenarbeit mit Fremdunternehmen