Prüfen Leitern/Tritte nach BetrSichV und DGUV Information 208-016

Leitern und Tritte müssen je nach Beanspruchung, mindestens aber jährlich, durch eine befähigte Person gemäß BetrSichV, nach TRBS 2121 Teil 2 und DGUV Information 208-016 überprüft werden.

Es muss für jede Leiter ein Leiter- bzw. Tritt-Stamm- und Prüfdokument erstellt werden. In diesem Dokument werden alle Prüfungen und Veränderungen wie z.B. Kürzungen oder Reparaturen dokumentiert.

Diese Arbeiten können auf Wunsch von uns durchgeführt werden.