Als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter bringen wir Ihnen die nötige Rechtssicherheit für Sie als Arbeitgeber im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter, können wir einen kompletten Service rund um die Arbeitssicherheit aus einer Hand bieten. Auch das Prüfen von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen nach Betriebssicherheits- Verordnung sowie Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Grundsätzen können wir durchführen.
Die nötigen Schulungen wie Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Staplerfahrer, Bediener von Hubarbeitsbühnen, Kranführer, Ladungssicherung usw. machen wie gern für Sie. Immer gerne auch in ihrem Haus (Inhouseschulung).
Vorteile einer externen Fachkraft
Eine externe Sicherheitsfachkraft bedeutet für Sie die größtmögliche Versicherung im Arbeitsschutz. Sie ist meist kostengünstiger als ein festangestellter Mitarbeiter und berät Sie mit einem objektiven Blick von außen und der Erfahrung aus anderen Unternehmen. Hierdurch können Sie gleichzeitig die Kenntnisse nutzen und Ihre Kosten weitgehend minimieren. Zusätzlich wird die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens gesteigert. Sie wissen vorher, welche jährlichen Kosten Sie durch uns haben.
Unternehmerpflichten bei mehr als 10 Mitarbeitern
Betriebe ab 10 Mitarbeitern unterliegen dem Modell einer Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung. Aber auch bei wenigen Mitarbeitern kann es sich lohnen, da nicht jeder Unternehmer die regelmäßige Fortbildung für das Unternehmermodell besuchen kann oder möchte, da dadurch die wenige kostbare Freizeit verloren geht.
Als unabhängiger bestellter Sachverständiger führen wir mit Ihnen zusammen Betriebsbegehungen durch: Gefahrenquellen werden identifiziert, verändert, dokumentiert.
Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Mit der Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) gibt es erstmals eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.
Was hat sich geändert?
Unternehmer erhalten durch die neue DGUV V2 mehr Flexibilität bei der Erfüllung der rechtlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie werden hinsichtlich der Ausgestaltung der Sicherheitstechnischen und Betriebsärztlichen Betreuung stärker in die Verantwortung genommen, sich mit Sicherheit und Gesundheit in ihren Unternehmen auseinanderzusetzen.
Leistungsorientierter Ansatz
Die Aufgaben für die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung werden auf der Grundlage detaillierter Leistungskataloge ermittelt. Daraus lassen sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Ressourcen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt ableiten. Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Unternehmen vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen.
Unsere Lösung
Durch den Handlungsspielraum den die DGUV V2 im Bezug auf die Grundbetreuung und Betriebsspezifische Betreuung der Unternehmen zulässt, können wir Ihnen ein individuelles und flexibles Betreuungskonzept auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung erstellen, das wir jährlich Ihren Bedürfnissen anpassen können.
Welches Modell und welche Einsatzzeiten für Sie die Richtige ist, ob eventuelle Auslösekriterien für eine Einstufung in eine andere Klasse vorliegen werden wir gerne mit Ihnen zusammen bestimmen. Danach aufgrund der Einstufung können wir ihnen die Betreuungsstunden nach DGUV V2 ausrechnen und ihnen ein Angebot erstellen.