Wir Prüfen ihre PSA gegen Absturz, Haltegurte, Verbindungsmittel und Anschlagmittel.
Nach DGUV Regel 112-198 muss die PSA gegen Absturz (PSA gA) jährlich von einem Sachkundigen entsprechend des DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Dies übernehmen wir gerne für Sie.
Auch die jährliche Unterweisung in die Nutzung der PSA gA machen wir mit unseren erfahrenen und stets aktuell geschulten Mitarbeitern.
Gern erstellen wir ein entsprechendes Angebot für Sie.