Alternative Betreuungsform – Unternehmermodell

Haben Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen und höchstens 50 Beschäftigte, können Sie sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform, dem sogenannten Unternehmermodell, entscheiden. Eine Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme an der alternativen Betreuung ist die Maßgabe, dass Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich handeln.

Dafür müssen Sie sich die notwendigen Kenntnisse aneignen, um

  • eine Arbeitsschutz-Organisation in Ihrem Betrieb aufzubauen,
  • Gefährdungspotentiale zu erkennen,
  • selbständig Lösungen zu entwickeln sowie
  • bei Bedarf Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt hinzuziehen zu können.