Wir bilden bei Ihnen die Brandschutzhelfer nach ASR 2.2 und DGUV Information 205-023 vor Ort aus. Die Ausbildung durch den Brandschutzbeauftragten beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil, in dem auch der Umgang mit Feuerlöschern anhand von Feuerlöschern und einem Brandsimulator geübt wird.
Bei uns erfolgt die Praktische Übung nicht nur mit Übungslöschern, sondern auch mit echten Aufladelöschern, da unserer Meinung nach nur so die richtige Handhabung und die Besonderheiten der Löscher erlernt werden können.
In den Betrieben sollten mindestens genauso viele Brandschutzhelfer wie Ersthelfer sein. Empfohlen sind 5-10% der Gesamtbelegschaft . Weitere Informationen und Angebote können Sie hier bekommen.
Inhalte der Ausbildung
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers
- Bedeutung des Brandschutzes
- Betriebssicherheitsverordnung
- Grundlagen der Verbrennung
- Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
- Vorbeugender baulicher Brandschutz, Ziele des betrieblichen Brandschutzes
- Brandschutzordnung DIN 14096 Teil 1 -3
- Brandverhütungsmaßnahmen
- Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Verbotsschilder
- Abwehrender Brandschutz
- Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch und entsprechende Schutzmöglichkeiten
- Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
- Taktik der Brandbekämpfung
- Einsatz von Handfeuerlöschern und ggf. Wandhydranten
- Praktische Löschübungen am Brandsimulator