Gerade die PSA gegen Absturz hat viele Gefahren und gehört daher nicht ohne Grund zur Kathegorie III. Daher sind auch die Vorschriften hier besonders streng. So darf nicht jeder die Unterweisung und erst recht nicht die Prüfung dieser machen.
Wir Prüfen ihre PSA gegen Absturz, Haltegurte, Verbindungsmittel und Anschlagmittel.
Nach DGUV Regel 112-198 muss die PSA gegen Absturz (PSA gA) jährlich von einem Sachkundigen entsprechend des DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Dies übernehmen wir gerne für Sie.
Auch die jährliche Unterweisung in die Nutzung der PSA gA machen wir mit unseren erfahrenen und stets aktuell geschulten Mitarbeitern. Zur Unterweisung bei PSA der Kathegorie III gehört auch immer ein Praxisteil.
Gern erstellen wir ein entsprechendes Angebot für Sie.