In der Baustellenverordnung sind die Regelungen zur Verbesserung des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes auf Baustellen festgelegt worden.
Wir beraten Sie bei allen Maßnahmen in den Bereichen Abbruch, Sanierung,
Umbau sowie bei Neubauprojekten im Wohnungs-, Verwaltungs- und
Industriebau, Straßen- und Landschaftsbau.
Unsere Leistungen:
- Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
vor der Einrichtung der Baustelle - Aktualisierung des Planes bei Verzögerungen einzelner Bauabschnitte
an die tatsächlichen Gegebenheiten - Koordination der Maßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz
beim Zusammenwirken verschiedener Arbeitgeber und Gewerke - Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
durch regelmäßige Überwachung der Baustelle - Bei Bedarf Kommunikation mit den Behörden
- Erstellung von Unterlagen für eventuelle spätere Arbeiten
an der baulichen Anlage