In der Baustellenverordnung sind neu die Regelungen auf Baustellen festgelegt worden ab wann ein SiGeKo bestellt wrden muss. Ab dem Moment wenn mehr als ein Arbeitgeber auf der Baustelle tätig ist oder sein wird ist ein SiGeKo zu bestellen. Dabei ist es egal, ob diese nacheinander, oder zur selben Zeit tätig sind. Auch wenn ein Unternehmen Subunternehmen einsetzt gilt dies als mehrere Unternehmen und es ist ein SiGeKo zu bestellen..
Wir beraten Sie bei allen Maßnahmen in den Bereichen Abbruch, Sanierung, Asbest (mit eigenem Sachkundigen nach TRGS 519 Anlage 3)
Umbau sowie bei Neubauprojekten im Wohnungs-, Verwaltungs- und
Industriebau, Straßen- und Landschaftsbau.
Unsere Leistungen:
- Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
vor der Einrichtung der Baustelle - Aktualisierung des Planes bei Verzögerungen einzelner Bauabschnitte
an die tatsächlichen Gegebenheiten - Koordination der Maßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz
beim Zusammenwirken verschiedener Arbeitgeber und Gewerke - Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
durch regelmäßige Überwachung der Baustelle - Bei Bedarf Kommunikation mit den Behörden
- Erstellung von Unterlagen für eventuelle spätere Arbeiten
an der baulichen Anlage