Gerade die nutzung der PSA gegen Absturz (PSA gA) hat viele Gefahren und gehört daher nicht ohne Grund zur Kathegorie III. Sie kommt immer dann zum Einsatz wenn kein anderes Mittel der Absturzsicherung möglich ist. Daher sind auch die Vorschriften hier besonders streng. So darf nicht jeder die Unterweisung dieser machen.
Wir können und dürfen ihre Mitarbeiter mit der entsprechenden Fachkunde Unterweisen.
Zur Unterweisung gehört neben den Theoretischen kenntnissen auch immer eine Praktische Übung, sowie auch das erstellen eines Rettungskonzeptes.
Denn: Wenn man einmal in die PSA gA gefallen ist muss man in kürzester Zeit gerettet werden, um nicht am Hängetrauma zu versterben. Hier kann man sich nicht Auf die Feuerwehr verlassen und muss selber den Verunfallten schnellstens retten.